| Merkmal | Details |
|---|---|
| F.1 | Technisch zulässige Gesamtmasse in kg |
| F.2 | Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg |
| G | Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse) |
| 7.1 / 7.2 | Technisch zulässige maximale Achslast für Achse 1 und Achse 2 |
| 8.1 / 8.2 | Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige maximale Achslast für Achse 1 und Achse 2 |
| Feld 22 | Bemerkungen und Ausnahmen mitlesen; es kann fahrzeugspezifische Hinweise enthalten |
| Planungsregel | Papiere liefern Grenzen und Ausgangsdaten – die Waage liefert den aktuellen Zustand |
Was technisch zulässige Gesamtmasse, national zulässige Gesamtmasse und Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs bedeuten – einschließlich Achslastfeldern und typischer Fehlrechnungen.
Vertiefe die Planung mit Wohnmobil richtig wiegen, Achslast und Heckträger, Packliste nach Gewicht, Wohnmobil-Zuladungsrechner und Achslast-Planer.
Die drei Felder F.1, F.2 und G stehen dicht beieinander, beantworten aber verschiedene Fragen. Wer sie als „zulässig“, „leer“ und „Differenz gleich Zuladung“ verkürzt, übersieht technische, zulassungsrechtliche und praktische Unterschiede. Die belastbare Planung kombiniert deshalb Papierwerte mit einer realen Wiegung.
Die zentralen Felder nach Anlage 6 FZV
| Feld | Amtliche Bedeutung | Wofür du es nutzt |
|---|---|---|
| F.1 | Technisch zulässige Gesamtmasse in kg | Technische Einordnung; nicht automatisch die im Betrieb zulässige Masse |
| F.2 | Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg | Grenze für die Gesamtmasse im deutschen Zulassungskontext |
| G | Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse) | Zulassungs- und Vergleichswert, nicht Ersatz für die aktuelle Wiegung |
| 7.1 bis 7.3 | Technisch zulässige maximale Achslast je Achse | Technische Achsgrenzen einordnen |
| 8.1 bis 8.3 | Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige maximale Achslast je Achse | Gemessene Achslasten mit den geltenden nationalen Werten vergleichen |
| 22 | Bemerkungen und Ausnahmen | Zusätzliche fahrzeugspezifische Einträge mitlesen |
F.1: die technische Obergrenze ist keine automatische Freigabe
F.1 beschreibt die technisch zulässige Gesamtmasse. Steht in F.2 ein niedrigerer Wert, kannst du die Differenz nicht durch stärkeres Beladen nutzen. Eine Auflastung ist eine technische und zulassungsrechtliche Änderung, bei der unter anderem Fahrzeug, Achsen, Reifen, Bremsen, Unterlagen und der konkrete Genehmigungsweg eine Rolle spielen können. Ob und wie sie möglich ist, klärst du mit Hersteller beziehungsweise qualifizierter Prüfstelle und Zulassungsbehörde.
F.2: die Gesamtgrenze ersetzt keine Achsprüfung
F.2 ist für die deutsche Zuladungsplanung der zentrale Gesamtwert. Ein Waagenergebnis unter F.2 ist aber nur eine von mehreren bestandenen Prüfungen: Nach § 34 StVZO müssen auch die zulässigen Achslasten eingehalten werden. Besonders bei Heckgaragen, Fahrradträgern, Wassertanks und Batterien kann eine einzelne Achse zuerst an ihre Grenze kommen.
G: warum der Papierwert vom heutigen Fahrzeug abweichen kann
Feld G wird aus den für Zulassung und Genehmigung maßgeblichen Fahrzeugdaten übernommen. Seitdem können Sonderausstattung, Markise, Solaranlage, zusätzliche Batterie, Träger, Ausbau oder andere Nachrüstungen hinzugekommen sein. Auch der bei einer realen Messung vorhandene Tank- und Beladungszustand muss nicht dem Zustand entsprechen, der dem Eintrag zugrunde liegt. Deshalb ist F.2 minus G keine belastbare Antwort auf die Frage „Wie viel kann ich heute noch einladen?“.
| Rechnung | Was sie aussagt | Was noch fehlt |
|---|---|---|
| F.2 − G | Papierdifferenz zwischen zwei Zulassungswerten | Aktuelles Fahrzeuggewicht, reale Ausstattung und Füllstände |
| F.2 − Waagenwert | Rechnerische Gesamtreserve im gemessenen Zustand | Einzelne Achslasten und noch fehlende Gegenstände |
| 8.1 + 8.2 | Summe zweier Achslastgrenzen | Keine Erlaubnis, F.2 bis zu dieser Summe zu überschreiten |
Felder 7 und 8: technisch und national unterscheiden
Für Achse 1 und Achse 2 nennt Anlage 6 FZV jeweils technische Werte in 7.1 und 7.2 sowie im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Werte in 8.1 und 8.2. Bei einem zweiachsigen Fahrzeug entspricht Achse 1 typischerweise der Vorder- und Achse 2 der Hinterachse. Stimmen 7 und 8 nicht überein, wählst du nicht selbst den höheren Wert. Prüfe auch Feld 22, CoC beziehungsweise Genehmigungsunterlagen.
Der belastbare Arbeitsablauf
- F.1, F.2, G, 7.1/7.2, 8.1/8.2 und Feld 22 vollständig abschreiben oder fotografisch dokumentieren.
- Umbauten und Nachrüstungen seit Ausstellung der Papiere in einer Gewichtsliste erfassen.
- Wohnmobil in einem definierten Zustand als Gesamtfahrzeug und nach Achsen wiegen.
- Gesamtwert mit F.2, Achse 1 mit dem geltenden Vorderachs- und Achse 2 mit dem geltenden Hinterachswert vergleichen.
- Noch fehlende Personen, Vorräte und Ausrüstung ergänzen oder besser im vollständigen Reisezustand erneut wiegen.
- Widersprüche nicht durch eigene Interpretation lösen, sondern mit den zuständigen Stellen klären.
Wenn die Papierwerte geklärt sind, zeigt der Guide Wohnmobil richtig wiegen, wie aus der Messung ein nachvollziehbares Protokoll wird. Für die Verteilung auf beide Achsen nutzt du anschließend den Achslast-Planer.
Häufige Fragen
Welcher Wert ist das zulässige Gesamtgewicht: F.1 oder F.2?+
F.1 ist die technisch zulässige Gesamtmasse, F.2 die im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse. Für den Betrieb darfst du eine mögliche Differenz nicht eigenmächtig als zusätzliche Zuladung nutzen. Prüfe außerdem Feld 22 und die Fahrzeugunterlagen.
Warum können F.1 und F.2 unterschiedlich sein?+
Das Fahrzeug kann technisch für eine höhere Masse ausgelegt, im Zulassungsmitgliedsstaat aber auf eine niedrigere Masse festgelegt sein. Welche Änderung möglich wäre, muss technisch geprüft und zulassungsrechtlich umgesetzt werden; der höhere Eintrag allein erlaubt keine spontane Auflastung.
Ist F.2 minus G meine echte Zuladung?+
Nur eine rechnerische Differenz aus zwei Papierwerten, nicht automatisch die heute verfügbare Reserve. Ausstattung, Ausbau, Nachrüstung und Füllstände können den tatsächlichen Fahrzeugzustand verändert haben. Nutze deshalb ein aktuelles Wiegeergebnis.
Wo stehen die zulässigen Achslasten?+
Anlage 6 FZV ordnet die technischen Werte den Feldern 7.1 ff. und die im Zulassungsmitgliedsstaat zulässigen Werte den Feldern 8.1 ff. zu. Für ein zweiachsiges Fahrzeug sind typischerweise 8.1 und 8.2 die relevanten nationalen Achsgrenzen; Feld 22 und weitere Unterlagen bleiben mitzulesen.
Ist die Summe aus 8.1 und 8.2 meine zulässige Gesamtmasse?+
Nein. Achslastgrenzen und Gesamtmasse sind getrennte Vorgaben. Die Summe der Achslastgrenzen kann höher sein als F.2, ohne dass dadurch mehr Gesamtzuladung entsteht.
Was mache ich bei fehlenden oder widersprüchlichen Angaben?+
Nicht raten und nicht automatisch den höheren Wert verwenden. Vergleiche Zulassungsbescheinigung, CoC beziehungsweise Genehmigungsunterlagen und Feld 22 und kläre Unstimmigkeiten mit Zulassungsbehörde, Hersteller oder qualifizierter Prüfstelle.
Quellen & Referenzen
Redaktion & Arbeitsweise
Wichtig zur Einordnung: Technische Quellen helfen bei der Planung, ersetzen aber keine Prüfung am Fahrzeug. Für 230 V, Gas, Sitze, Gurte, tragende Umbauten und Zulassung ist qualifizierte Facharbeit nötig.
So ist dieser Inhalt entstanden
Für dieses Thema (Vanlife Praxis) betrachten wir Planungsnutzen, Risiken, passende WoMoVan-Artikel und verfügbare Quellen gemeinsam. Die 4 Quellen oder weiterführenden Links kannst du hier nachlesen, übersichtlich nach Herkunft gruppiert.
- Wir beginnen mit einer klaren Planungsfrage und grenzen ab, welche Entscheidung der Inhalt unterstützen soll.
- Wir unterscheiden offizielle Stellen, technische Dokumentation, Anbieterangaben, Reiseinformationen und weiterführende WoMoVan-Artikel nach ihrer Aussagekraft.
- Widersprüche, zeitabhängige Angaben und lokale Ausnahmen werden möglichst sichtbar gemacht; ein Link ist kein pauschaler Beleg für jeden Satz der Seite.
- Bei Recht, Elektrik, Gas, Versicherung, Zulassung und Kosten benennen wir Grenzen und verweisen auf die notwendige Prüfung im konkreten Fall.
- Korrekturhinweise werden über info@womovan.de entgegengenommen und bei nachvollziehbarer Quelle inhaltlich geprüft.
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Transparenz & Recherche
Die Feldbezeichnungen sind aus Anlage 6 der deutschen FZV übernommen. Dieser Artikel erklärt die Datenstruktur, ersetzt aber weder eine individuelle Auskunft der Zulassungsbehörde noch eine technische Begutachtung oder die Prüfung ausländischer Gewichts- und Mautregeln.
Quellen ansehen (4)
Quellen nach Typ
Zur besseren Orientierung sind die Quellen nach ihrer Herkunft gruppiert. Manche Quellen passen zu mehreren Themen.
- Gesetze, Behörden und offizielle Regelstellen: FZV Anlage 6 — Felder der Zulassungsbescheinigung Teil I (BMJ); StVZO § 34 — Achslast und Gesamtgewicht (BMJ); Fahrzeug-Zulassungsverordnung — Gesamtausgabe (BMJ)