Die ausführliche Erklärung
Für privat genutzte Wohnmobile bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse nennt Anlage VIII Nummer 2.1.6.1 StVZO 36 Monate für die erste Hauptuntersuchung und danach 24 Monate. Bei einem gebrauchten Fahrzeug übernimmst du die vorhandene Frist. Der nächste Termin steht auf der Prüfplakette am hinteren Kennzeichen und im letzten HU-Bericht; in die Zulassungsbescheinigung Teil I wird er nicht eingetragen. Nach Nummer 2.3 beginnt die Frist bei einem Fahrzeug, das erstmals in den Verkehr kommt, mit Monat und Jahr der Zuteilung des amtlichen Kennzeichens, nicht bei einem Kurzzeitkennzeichen.
Schwerere Wohnmobile stehen in derselben Anlage. Über 3,5 t bis 7,5 t gilt in den ersten 72 Monaten eine Frist von 24 Monaten, danach von 12 Monaten. Über 7,5 t beträgt die Frist 12 Monate. Wer auflastet, ändert also nicht nur Nutzlast und Führerscheinfrage, sondern kann in eine andere Zeile der Anlage rutschen. Werden untersuchungspflichtige Fahrzeuge ohne Gestellung eines Fahrers gewerbsmäßig vermietet und nicht für den Mieter zugelassen, beträgt die HU-Frist nach Nummer 2.2 in allen Fällen zwölf Monate. Die dort genannte längere Ausnahme betrifft Personenkraftwagen und bestimmte Lastkraftwagen bis 3,5 t bei einer Mietdauer von mindestens einem Jahr, nicht pauschal jedes Wohnmobil.
Die Hauptuntersuchung prüft die Verkehrssicherheit: Bremsen, Lenkung, Fahrwerk, Reifen, Beleuchtung, Karosserie, Sicht, Umweltprüfung und sicherheitsrelevante Teile. Beim Camper kommen praktische Ausbaufragen hinzu, wenn Möbel, Batterie, Heizung, Gas, Sitze, Gurte oder Anbauten sicherheitsrelevant sind.
Bei einem DIY-Ausbau lohnt sich ein Vorgespräch. Eine Prüfstelle kann dir vor dem Bau sagen, worauf sie bei Befestigungen, Sitzplätzen, Kochstelle, Gasanlage, 230V, Dachfenstern, Gewicht und Dokumenten achtet. Das spart später Nacharbeit, weil du nicht erst bei der HU oder Umschreibung erfährst, dass etwas ungünstig gebaut wurde.
Versäumte HU ist mehr als ein Kalenderproblem. Je nach Dauer drohen Verwarnung oder Bußgeld, und bei einem Unfall kann eine überfällige Prüfung unangenehme Fragen auslösen. Vor langen Reisen solltest du prüfen, ob der Termin unterwegs fällig wird, besonders wenn du mehrere Monate im Ausland bist.
TÜV ist im Alltag ein Sammelbegriff, aber du bist nicht auf eine einzelne Organisation festgelegt. Wichtig ist, dass du eine anerkannte Prüfstelle nutzt und die Unterlagen deines Campers griffbereit hast: Fahrzeugschein, alte HU-Berichte, Änderungsabnahmen, Gasnachweis, Eintragungen und technische Dokumente.
Was das für dich bedeutet
Schau auf die Prüfplakette, in den letzten HU-Bericht und in Anlage VIII Nummer 2.1.6. Bis 3,5 t sind 36 Monate und danach 24 Monate der Normalfall der privaten Nutzung. Bei höherem Gewicht, Auflastung oder gewerblicher Vermietung ohne Gestellung eines Fahrers gilt eine andere Zeile derselben Anlage.
Verwandte Fragen
Quellen & Tipps zum Weiterlesen
Über diesen Guide
Unsere Tipps helfen dir bei der Vorbereitung. Schau vor Ort auf die Schilder und prüfe aktuelle Regeln bei den verlinkten Behörden oder Betreibern. Eine persönliche Rechtsberatung können wir dir nicht anbieten.
So haben wir die Infos zusammengestellt
Für unseren Guide zum Thema Recht & Zulassung haben wir hilfreiche Informationen und passende Artikel für dich zusammengetragen. Hier findest du 3 Quellen und Links zum Weiterlesen.
- Am Anfang steht eine Frage, die dir beim Campen oder bei der Reiseplanung begegnet.
- Wir lesen bei Behörden, Herstellern und Reiseanbietern nach und zeigen dir, woher die Informationen kommen.
- Wenn Angaben voneinander abweichen oder nur für bestimmte Orte und Zeiten gelten, erklären wir dir das.
- Bei Recht, Elektrik, Gas, Versicherung und Zulassung zeigen wir dir auch, wann du Unterstützung von Fachleuten brauchst.
- Etwas stimmt nicht mehr? Schreib uns an info@womovan.de, gern mit einem Link zur aktuellen Information. Wir schauen es uns an.
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Quellen ansehen (3)
Woher unsere Informationen kommen
Hier siehst du, welche Informationen von Behörden, Anbietern oder anderen Stellen stammen. Manche Links passen zu mehreren Themen.
- Gesetze, Behörden und offizielle Regelstellen: StVZO Anlage VIII — Untersuchungsfristen, Nummer 2.1.6 Wohnmobile (BMJ); StVZO § 29 — Untersuchung der Fahrzeuge (BMJ)
- Technische Dokumentation und Prüfstellen: TÜV-Verband — Hauptuntersuchung